Wiederholungsprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage

Geltungsbereich nach VDE 0105 Teil 100:

Elektrische Anlagen in Wohnungen, Wohngebäuden, Nebengebäuden, gewerblich genutzte Räume und Gebäude, Industrieanlagen und öffentliche Einrichtungen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze: z.B. ArbSchG, GPSG
Verordnungen u. Richtlinien: z.B. BetrSichV, TRBS
Verwaltungsvorschriften: z.B. UVV, DGUV
Technische Regeln z.B. DIN, VDE
Vertragliche Vorschriften: z.B. TAB, VdS
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Bücher DGUV V3

Verantwortlichkeit

Der Eigentümer oder Betreiber der elektrischen Anlage trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb. Er kann die Verantwortung auch an eine Elektrofachkraft übertragen.
Elektrofachkraft ist: Wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.


Ziel

Ziel der Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen ist:
  • Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Schutz gegen Brandgefahren
  • Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungen
  • funktionsfähiger Zustand der Anlage

Gemäß DGUV-V3 und BetrSichV sind elektrische Anlagen und Geräte in festgelegten Zyklen zu prüfen.

Wir prüfen für Sie:

1. Feste elektrische Anlagen nach VDE 0105-100

  • Sichtprüfung
  • Messung Isolationswiderstand -soweit möglich-
  • Differenzstrommessung als Ersatzmaßnahme für die Isolationsmessung
  • Messung Durchgängigkeit Schutzleiter
  • Erdungsmessung
  • Kundenvorgaben bei Prüfprotokollen werden berücksichtigt
  • Erstellen der Prüfprotokolle als PDF
  • Erstellen von Inventurlisten als PDF, Excel oder Access