Verpflichtung zur Wiederholungsprüfung
- BetrSichV §14 (2): Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
- Die Prüffristen sind nach BetrSichV §3 durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
- VDE 0150-100 Kapitel 4.1.101:Elektrische Anlagen sind den Errichternormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Wir prüfen für Sie:
Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in den zugeordneten Produktnormen angegeben. Wo keine der Maschine zugeordnete Produktnorm existiert, muss mindestens geprüft werden:
- Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer technischen Dokumentation übereinstimmt
- Falls zum Schutz bei indirektem Berühren der Schutz durch automatische Abschaltung angewendet wird, müssen die Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung überprüft werden
- Funktionsprüfungen
Die Prüfungen müssen dokumentiert werden.
- Kundenvorgaben bei Prüfprotokollen werden berücksichtigt
- Erstellen der Prüfprotokolle als PDF
- Erstellen von Inventurlisten als PDF, Excel oder Access
Eine Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist möglich.