Prüfung nach Klausel 3602 (VdS 2871)
Die Prüfung gemäß Klausel SK 3602 ist eine eigenständige Prüfung aus der Sicht des Sach- und Brandschutzes; sie wird nicht durch andere Prüfungen ersetzt.
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK3602 erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Dabei wird unterstellt, dass der Versicherungsnehmer sämtliche aus rechtlichen Grundlagen herrührenden Verpflichtungen, insbesondere die Veranlassung der erforderlichen Prüfungen, erfüllt. Die VdS- Sachschutzprüfung (Prüfung nach Klausel SK3602) wird nach Prüfrichtlinie VdS 2871 durchgeführt und ergänzt die üblichen Personenschutzprüfungen nach DGUV V3 und VDE 0105 für die feste elektrische Anlage. Es ist sinnvoll eine Thermografieprüfung der Hauptstromversorgungssysteme und Unterverteilungen mit durchzuführen. Dieses bietet weitere Erkenntnisse über die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlage.